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Vereinsreisen

Achtung bei Vereinsreisen! -
Wie sind die Reisen eines Vereins zu versichern?


Für seinen Nachwuchs hatte der Leichtathletikverein Grün-Weiß zu Ostern wieder einmal eine zweiwöchige Jugendfreizeit nach Italien organisiert und dazu ein Busunternehmen für die Hin- und Rückfahrt verpflichtet sowie ein Hotel gebucht.

Die Anreise verlief gut, und die schönen Urlaubstage vergingen viel zu schnell. Zum Rückreisetag erschien jedoch kein Bus: Der Busunternehmer hatte ihn nicht geschickt, weil er kein Geld vom Verein bekommen hatte. Der hatte zwischenzeitlich Insolvenz anmelden müssen, weil er eine hohe Forderung des Finanzamts nicht begleichen konnte. Die Sache war also reichlich verworren, und die Not für die Urlauber, die auf ihre Heimreise warteten, groß.



Gegen Insolvenzen absichern

Reisen ist heutzutage ein fester Bestandteil des Vereinslebens. Bei der Vorbereitung einer Reise muss deshalb daran gedacht werden, wie die vielfältigen Gefahren und Risiken für die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abgesichert werden können. Zu beachten ist hierbei die Gesetzgebung (§ 651 K BGB), die vorschreibt, dass die Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sondern auch für Vereine und Verbände.

Reiseveranstalter ist nach dem Gesetz derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen der Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst (z.B. den Reisebus und die Unterkunft). Diese hatte der Verein im beschriebenen Falle erbracht und war damit als Reiseveranstalter zum Abschluss einer Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) verpflichtet, was er auch getan hatte. Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorschrift hätte dem Klub eine Geldstrafe gedroht.

Unabhängig von der Gesetzesregelung ist den Personen, die eine Reise organisieren, oft nicht bekannt, dass sie als Veranstalter sehr strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen, die den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen erforderlich macht. Aus diesem Grunde hat die ARAG nach günstigen Lösungsmöglichkeiten für die Sportorganisationen gesucht, um die Verbände und Vereine der LSB/LSV unkompliziert in die Lage zu versetzen, die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine zu beantragen und an die Reiseteilnehmer auszuhändigen. Neben der Kautions-/Veranstalterhaftpflichtversicherung können die Vereine für ihre Reiseteilnehmer bei Bedarf auch eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Krankenversicherung abschließen.

Im besagten Falle konnte die Rückreise dank der Insolvenzabsicherung doch noch recht schnell angetreten werden, weil die ARAG Sportversicherung die Kosten übernahm.

Quelle: Vereinsinformationsdienst der ARAG-Sportversicherung
(http://www.vid.sid.de/start.php?action=showmeldung&id=1877)



Wenn der KMTV Reisen unternimmt, so kommen die Sparten bitte auf die Geschäftsführung des KMTV zu und beantragen gemeinsam für jede Fahrt gesondert bei der ARAG-Sportversicherung eine Reiseversicherung. Dieser zusätzliche Reiseversicherungsbeitrag ist in die Fahrtkosten einzubeziehen.



Bei Fahrten mit Jugendlichen
ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen.
Ein Rechtsanwaltsbüro des Freiburger Kreises hat hierfür ein Muster bereitgestellt, welches die möglichen zwischen Fahrtleiter und Eltern zu regelnden Aspekte beinhaltet. Hierbei ist natürlich das Muster auf jeden Einzelfall anzuwenden ( PDF-Download).


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